Die Bundesregierung weist die Annahme, es gebe durch die Mitarbeit von Mitarbeitern aus Wirtschaft und Verbänden in Bundesministerien und Beratungsgremien der Regierung einen “institutionalisierten Lobbyismus”, als “unzutreffend und abwegig” zurück. In ihrer Antwort (16/5406) auf eine Kleine Anfrage der Linken (16/5203) betont sie, hoheitsrechtliche Befugnisse, zu denen auch die ministerielle Vorbereitung der Gesetzgebung gehöre, würden in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Sie wie auch Beamte seien in ihrer Aufgabenwahrnehmung dem “Wohl der Allgemeinheit verpflichtet” und hätten ihre Aufgaben “gerecht und unparteiisch” zu erfüllen. In Ausnahmefällen, in denen vorübergehend externe Mitarbeiter in Bundesministerien tätig seien, sei eine inhaltliche Beeinflussung von Entscheidungen und der Gesetzgebungsarbeit der Regierung durch Einbindung dieser Beschäftigten in die hierarchischen Strukturen der Ministerien und die damit verbundenen Kontrollmechanismen “ausgeschlossen”.
Written by Danilo Krahl, Freelancer for Environmental PR, Visual Design and Digital Communications.
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